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N E W S L E T T E R

 


Autor:

Auflage: 20‘000
(elektronisch versendet)
  Dr. iur. Bernhard Madörin
Steuer- u. Treuhandexperte
Zugelassener Revisionsexperte RAB
Zugelassener Versicherungsvermittler FINMA
   

 

Die Exportrisikogarantie

Sehr geehrte Damen und Herren

In diesem kurzen Sommer-Newsletter möchten wir Ihnen die Grundlagen der Exportrisikogarantien des Bundes vorstellen.

Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV, versichert Exportgeschäfte von Schweizer Unternehmen gegen wirtschaftliche und politische Risiken. Diese Versicherung ist eine Institution des Bundes und bietet Versicherungen und Garantien für den gesamten Ablauf eines Exportgeschäftes an.

Die Versicherungen, welche angeboten werden, decken verschiedene Risiken ab. Dabei kann eine Fabrikationsrisikoversicherung angeboten werden, eine Lieferantenkredit­versicherung, eine Käuferkreditversicherung, eine Refinanzierungsgarantie oder eine Akkreditivbestätigungsversicherung. Die Palette der Angebote ist sehr gross.

Die SERV deckt mit ihren Versicherungen folgende Risiken ab
Politisches Risiko: Politische Ereignisse können zu Zahlungsausfällen führen oder zu einem Verlust der Ware. Diese Risiken sind versicherbar. Darunter fallen aber nicht unvorhersehbare Ereignisse wie Krieg, Revolution, Annexion, bürgerliche Unruhen etc. an. Diese politischen Risiken können nicht versichert werden. Transferrisiken und Zahlungsmoratorium können ebenfalls durch eine Versicherung abgedeckt werden. Dabei werden Verzögerungen im zwischenstaatlichen Zahlungsverkehr durch diese Versicherung abgedeckt. Weiter können Risiken gegen höhere Gewalt, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Springfluten oder nukleare Unfälle abgedeckt werden.

Als wichtiges weiteres Risiko kann die Deckungsunfähigkeit bzw. die Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers versichert werden. Daneben sind auch Risiken wie das „unfair calling“ und des „fair calling“ versicherbar.
Unfair calling ist die Berufung auf Vertragsgarantien wider Treu und Glauben und fair calling ist die vertraglich zulässige Vollzugsverzögerungen aufgrund von externen Faktoren.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Angebote des SERV eine breite Palette an Risiken abdecken, welche von privaten Versicherungen oft nicht umfassend angeboten werden.

Wer darf von der SERV Gebrauch machen?
Die Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung oder einer Garantie ist, dass der Exporteur im Inland niedergelassen ist und der Besteller im Ausland seinen Sitz hat. Die Zielländer sind alle Länder, darin eingeschlossen die europäischen Staaten. Bei gewissen Ländern besteht eine Versicherungsmöglichkeit nur, wenn solche Risiken im Privatmarkt nicht versichert werden können.

Eine weitere Bedingung ist, dass ein erheblicher Anteil an schweizerischer Wertschöpfung im Exportgeschäft vorhanden sein muss. Anträge können über das Antrags-Portal auf http://www.serv-ch.com/ eingereicht werden. Der Deckungssatz beträgt maximal 95%.

Zum Fazit
Es lohnt sich auf jeden Fall, bei grösseren Exportgeschäften die Angebote der Exportrisikogarantie des Bundes abzuklären.