Unternehmens- und Rechtsberatung

Unternehmensberatung

 

Ihr Unternehmen begleiten wir durch alle Lebensabschnitte. In der Gründungsphase verhelfen wir Ihrem Betrieb zu einem stabilen rechtlichen und finanziellen Fundament. Im späteren Geschäftsalltag verfügen wir über die nötige Distanz um Strategien, Strukturen und Abläufe überprüfen und optimeren zu können. Überlegen Sie sich, Ihren Betrieb zu restrukturieren oder beschäftigen Sie sich mit der Regelung der Nachfolge, so unterstützen wir Sie auch in diesen Bereichen. 

 

Gründung und Erweiterung

  • Entwicklung von Businessplänen und Marketigstrategien
  • Erschliessung von Finanzierungsquellen
  • Beschaffung von Krediten und Risikokapital (Venture Capital)
  • Bewertung von Unternehmen

Operatives Tagesgeschäft

  • Untersuchung der Wirtschaftlichkeit in Produktion und Materialwirtschaft
  • Entwicklung und Implementierungen von Sanierungskonzepten
  • Unabhängige Beratung bei wichtigen Personalentscheidungen
  • Finanzplanung, Internes Kontrollsystem, Risikoprüfung und Risikomanagement
  • Rentabilitätsanalyse, Liquiditätsmanagement
  • Umstrukturierungen von Unternehmen

Restrukturierung

  • Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Betriebsteilen
  • Entwicklung von Strategien und Massnahmen für eine Nachfolgeregelung
  • Liquidation

 

Gegenüberstellung der Rechtsformen AG und GmbH

 

Rechtsberatung

 

Gerne analysieren und klären wir für Sie Rechtsfragen ab, sei dies arbeitsrechtlicher, mietrechtlicher, konkursrechtlicher oder gesellschaftlicher Natur. Auf letzterem Gebiet unterstützen wir Sie in folgenden Bereichen:

  • Betreuung und Beratung bei der Gründung Ihres Unternehmens
  • Mutationen in Ihrem Unternehmen (Handelsregistermutationen)

Des Weiteren erarbeiten wir für Sie Verträge aus und fertigen Dokumente an, so zum Beispiel: 

  • Aktienkaufverträge bzw. Stammanteilübertragungsverträge
  • Treuhandverträge
  • Vorschläge für letztwillige Verfügungen und Erbteilungsverträge

Bei Bedarf erstellen wir für Sie im Zusammenhang mit einer letztwilligen Verfügung eine Vermögensaufstellung, damit Sie in aller Ruhe Ihre Finanzen regeln können. In Ergänzung zu unseren Dienstleistungen auf diesem Gebiet übernimmt Dr. iur. Bernhard Madörin das Amt des Testamentsvollstreckers. Ein Erbgang hat immer auch Folgen im Bereich des Steuerrechts, so zum Beispiel bezüglich der Erbschafts- oder Schenkungssteuer oder auch bezüglich der Aufteilung der Einkommens- und Vermögenssteuer, welche beachtet werden müssen. Gleichwohl werden bei der Scheidung steuerrechtliche Fragen relevant, insbesondere bei gemeinsamem Grundeigentum (Grundstückgewinnsteuer). Das Steuerexpertenteam steht Ihnen bei Fragen oder Problemen dieser Art gerne zur Verfügung. Sollte es nötig werden, zu Ihrem Rechtsproblem eine Anwältin oder einen Notar hinzuzuziehen, können wir ohne Zeitverlust auf unser Partnernetzwerk, mit den jeweils spezialisierten Fachleuten, zurückgreifen und Sie gegebenenfalls dorthin verweisen.