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N E W S L E T T E R
Sehr geehrte Damen und Herren
Beinahe jeder ist Mitglied in einem Verein. Es gibt wenig andere Länder, bei denen das Vereinsrecht und Vereinsleben so ausgeprägt sind, wie in der Schweiz.
Dies mag zu einem grossen Teil an der liberalen Ausgestaltung des schweizerischen Vereinsrechts liegen. Zur Gründung bedarf es nur schriftlicher Statuten, welche an der Generalversammlung genehmigt werden. Es braucht keine Bewilligung, keinen Eintrag ins Handelsregister (ausser der Verein betreibt ein nach kaufmännischer Art betriebenes Gewerbe), nichts weiter als den schriftlichen Willen von mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen, einen Verein zu gründen.
Im aktualisierten Beitrag über das Vereinsrecht auf unserer Homepage erhalten Sie einen Überblick über das Vereinsrecht.
Ebenfalls zu diesem Thema hat Herr Dr. iur. Bernhard Madörin im Jahre 2008 ein Buch mit dem Titel „Vereine und Stiftungen“ veröffentlicht. Das Buch dient der Einführung in die neuen Gesetzesbestimmungen, welche per 01.01.2008 in Kraft getreten sind, und möchte einen ersten Überblick verschaffen. Das Schwergewicht liegt bei der Behandlung des Vereins- und Stiftungsrechts, welches durch Erläuterungen zu den die Revision (Wirtschaftsprüfung) betreffenden Bestimmungen ergänzt wird.