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N E W S L E T T E R

 


Sehr geehrte Damen und Herren

Derzeit findet die Unterschriftensammlung betreffend die eidgenössische Verfassungsinitiative zur Einführung einer schweizerischen Erbschafts- und Schenkungssteuer statt. Die Initiative wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu Stande kommen und anschliessend, unter Umständen zusammen mit einem Gegenvorschlag des Parlaments, dem Volk vorgelegt werden.

Auch wenn das Inkrafttreten erst per 01. Januar 2016 zu erwarten ist, hätte eine Annahme der Initiative bereits ab dem 01. Januar 2012 Auswirkungen. Gemäss den Übergangsbestimmungen sollen Schenkungen, die nach dem 01. Januar 2012 vorgenommen werden, rückwirkend dem Nachlass zugerechnet werden.

Weiter fordert die Initiative unter anderem folgende Punkte:

  • Die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird eine Bundeskompetenz. Vom Ertrag gehen zwei Drittel an den Ausgleichsfonds der AHV und ein Drittel verbleibt den Kantonen, welche die Steuer verlangen und einziehen.
  • Besteuert werden soll der ganze Nachlass von natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Zeitpunkt des Todes in der Schweiz hatten oder bei denen der Erbgang in der Schweiz eröffnet worden ist.
  • Es wird ein einheitlicher Steuersatz von 20 Prozent erhoben. Nicht besteuert werden nur noch folgende, wenige Ausnahmen:
    • Ein einmaliger Freibetrag von CHF 2.0 Millionen auf der Summe des Nachlasses und aller steuerpflichtigen Schenkungen;
    • die Teile des Nachlasses und die Schenkungen, die dem Ehepartner/ registrierten Partner zugewendet werden;
    • die Teile des Nachlasses und die Schenkungen, die einer von der Steuer befreiten juristischen Person zugewendet werden;
    • Geschenke von maximal CHF 20’000 pro Jahr und beschenkte Person.

Den genauen Gesetzestext zur Volksinitiative finden Sie im Anhang.

Da in der Schweiz nur ungefähr jede zehnte Volksinitiative angenommen wird und bei Initiativen betreffend Finanzthemen die Quote noch wesentlich tiefer ist, ist die Annahme der Volksinitiative eher unwahrscheinlich. Zudem werden sich die Kantone gegen die Abschaffung der kantonalen Erbschaftssteuern wehren um nicht die Hoheit bezüglich Erbschaftssteuern zu verlieren. Weiter ist zu beachten, dass Schenkungen unter Nichtverwandten (inkl. Konkubinat!) gegenüber heute massiv steuerlich entlastet würden (20% statt wie bisher 50%).

Wenn Sie dennoch davon ausgehen, dass die Initiative angenommen wird, sollten Sie die persönliche Vermögenssituation noch im Jahr 2011 überprüfen und allfällige Vermögensdispositionen bis Ende 2011 vornehmen. Sollten Sie dazu Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.