artax
N E W S L E T T E R
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Jahr 2011 nähert sich seinem Ende und damit auch die letzte Gelegenheit, Ihre steuerliche Situation zu prüfen und allenfalls noch vor Jahresende die nötigen Massnahmen zur Steueroptimierung zu treffen. Im Folgenden haben wir für Sie die wesentlichsten Neuerungen dieses Jahres zusammengestellt:
Für das Steuerjahr 2011 sind durch Gesetzesrevisionen im Kanton Basel-Stadt und Basel-Landschaft einige Neuerungen im Steuerrecht zu verzeichnen. Bei der direkten Bundessteuer kann von einer marginalen Steuersenkung gesprochen werden. In diesem Zuge wurden beispielsweise auch die Quellensteuertarife gesenkt. Die meisten Änderungen beruhen auf teuerungsbedingte Anpassungen.
Der Maximalabzug für Beiträge an die Säule 3a wurde im Vergleich zum Jahr 2010 leicht auf CHF 6’682 erhöht (bisher: CHF 6’566). Dementsprechend hat sich der Bausparabzug im Kanton Basel-Landschaft ebenfalls leicht auf CHF 13’364 pro Person pro Jahr erhöht (bisher: CHF 13’132).
Zudem gab es bei der direkten Bundessteuer leichte Anpassungen der Sozialabzüge. So liegt der Sozialabzug für Kinder und unterstützte Personen neu bei CHF 6’400 (bisher: CHF 6’100), der Sozialabzug für Ehegatten beträgt neu CHF 2’600 (bisher: CHF 2’500). Im Zuge dieser Anpassungen wurde auch der Abzug für Kinderbetreuungskosten auf einen Maximalbetrag von CHF 10’000 festgelegt. Des Weiteren liegt der angepasste Abzug für Doppelverdiener mit einem Betrag von CHF 8’100 (min.) – CHF 13’200 (max.) deutlich über dem des Vorjahres (bisher: CHF 7’600 – 12’500).
Der Parteispendenabzug wurde neu auch bei der direkten Bundessteuer eingeführt. Beiträge bis zu einem Betrag von CHF 10’000 sind als Abzug zugelassen.
Grundlegende Neuerungen sind auch auf dem Gebiet der internationalen Besteuerung zu verzeichnen. So sind nach einem Bundesgerichtsentscheid nun besondere Abzüge für sogenannte „internationale Wochenaufenthalter“ (verheiratete Personen die zwecks Arbeit in der Schweiz wohnen, jedoch mind. alle zwei Wochen zu ihrem Lebensmittelpunkt (Familie) im Ausland zurückkehren) eingeführt worden. So können solche Steuerpflichtige zusätzlich die Pendelkosten für die regelmässige Heimkehr, Verpflegungskosten (CHF 4’800 bei Kantinenverpflegung, CHF 6’400 ohne Kantine) sowie die Kosten für ein Zimmer in Abzug bringen.
Bezüglich dem letzten Punkt sind jedoch administrative Voraussetzungen für diesen vorteilhaften Steuerstatus per 1.1.2011 eingeführt worden, welche missbräuchliche Inanspruchnahme verhindern sollen (Basel-Landschaft), oder aber die Voraussetzungen für diesen Status so restriktiv setzen, dass nur bei nicht Erwerbstätigkeit des Partners die Qualifikation erfüllt wird (Basel-Stadt).
Es besteht noch bis zum 31.12.2011 die Möglichkeit, den neuen Maximalbeitrag von CHF 6’682 an die 3. Säule zu überweisen sowie Parteispendenbeiträge zu leisten.