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N E W S L E T T E R
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bundesrat hat im Oktober 2011 beschlossen, die Änderungen betreffend des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) per 1. April 2012 in Kraft zu setzen. Dies führt unter anderem dazu, dass eine generelle Impressumspflicht im elektronischen Geschäftsverkehr eingeführt wird. Die Impressumspflicht gilt im elektronischen Geschäftsverkehr, d.h. für alle Websites, über welche Waren, Werke oder Leistungen in der Schweiz angeboten werden. Eine solche generelle Pflicht ist in der Schweiz, im Gegensatz zu z.B. Deutschland, neu.
Bisherige Regelung
Nach dem aktuellen Recht muss auf einer Website kein Impressum veröffentlicht sein, sondern erst auf Anfrage hin Auskünfte über die Identität herausgegeben werden. Der Impressumspflicht unterliegen momentan nur gedruckte Printmedien wie Zeitungen oder Zeitschriften.
Revidiertes Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb
Per 1. April 2012 tritt das revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Dadurch wird der geschäftliche Auftritt im Internet an gewisse Informationspflichten geknüpft. Neu muss die Identität offengelegt werden, also klare und vollständige Angaben über die Identität des Website-Betreibers veröffentlicht werden. Weiter muss ein Kundendienst angegeben und eine über das Internet getätigte Bestellung muss umgehend bestätigt werden.
Im Impressum müssen somit folgende Angaben angegeben sein:
- Vorname und Name
- Firmenbezeichnung (falls vorhanden)
- Postadresse
- E-Mail-Adresse
Weiter ist es empfehlenswert, die Telefon- bzw. Faxnummer anzugeben. Auch ein Hinweis auf den eigenen Handelsregistereintrag kann zur Transparenz beitragen. Zudem ist die Angabe der MWST-Nummer (falls vorhanden) sowie einer allfälligen Aufsichtsbehörde unter Umständen ebenfalls sinnvoll.
Gerne stehen wir Ihnen für weitere Abklärungen und Konformitätsprüfungen Ihrer Website zur Verfügung.