artax
N E W S L E T T E R

 


Autoren:

Auflage: 20’000
(elektronsich versendet)
  Fabian Egger
Fachmann Finanz- u. Rechnungswesen mit eidg. FA
  Zekë Jusaj
Zertifizierter Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool.ch

 

Neuerungen 2015 bei den Sozialversicherungen

Sehr geehrte Damen und Herren

Zum Start in das neue Jahr möchten wir Sie mit diesem Newsletter über die neuen Grenzwerte bei den Sozialversicherungen sowie Gesetzesänderungen, welche per 1.1.2015 in Kraft treten, informieren.

Sackgeldjobs
Der massgebliche Lohn von in Privathaushalten beschäftigen Personen unterliegt neu nicht mehr der Beitragspflichtig, wenn

  • sie diesen bis zum 31. Dezember des Jahres erzielen, in dem sie das 25. Altersjahr vollendeten;
  • dieser je Arbeitgeber den Betrag von CHF 750 im Kalenderjahr nicht übersteigt

Auf Wunsch der Arbeitnehmenden kann die Beitragsentrichtung jedoch verlangt werden. Diese Neuerung gilt nur für Hausangestellte, bei denen es bisher gar keinen Freibetrag gab. Für Angestellte ausserhalb des Haushalts bleibt der Freibetrag von CHF 2‘300 pro Kalenderjahr unverändert.

Neue AHV-Grenzwerte
Der Mindestbeitrag für Selbstständigerwerbende bleibt unverändert bei CHF 480 pro Jahr. Die Höchstlimite der sinkenden Beitragsskala für Selbstständigerwerbende wurde um CHF 200 angehoben und liegt neu bei CHF 56‘400, die untere Einkommensgrenze liegt weiterhin bei CHF 9‘400.

Neue BVG-Grenzwerte
Die geltenden Grenzwerte ab dem 1.1.2015 für die Berufliche Vorsorge sind wie folgt:

Grenzwerte

ab 1.1.2015

Mindestjahreslohn (Eintrittsschwelle BVG)

CHF 21’150.-

Koordinationsabzug

CHF 24’675.-

Obere Limite des Jahreslohn

CHF 84’600.-

Maximal koordinierter Lohn

CHF 59’925.-

Minimal koordinierter Lohn

CHF 3’525.-

Bitte beachten Sie, dass das die gesetzlichen Minimalgrenzen sind. Falls Sie eine darüber hinausgehende (d.h. überobligatorische) Pensionskasse haben, gelten andere Werte.

Säule 3a
Beiträge an die Säule 3a können neu bis zu CHF 6‘768 pro Kalenderjahr geleistet und somit vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Steuerpflichtige ohne 2. Säule können maximal CHF 33‘840 einzahlen. Nähere Informationen zur Säule 3a erhalten Sie in unserem Newsletter „Säule 3a – profitieren Sie doppelt“ vom Dezember 2014.

Bei Fragen steht Ihnen das Team der artax Fide Consult AG gerne zur Verfügung.