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N E W S L E T T E R
Autoren: Auflage: 17’000 (elektronisch versendet) |
lic.rer.pol. Urs Fischer Treuhänder / MWST-Spezialist STS Zugelassener Revisor RAB |
Pascal Lochiger, BLaw Jur. Praktikant / Kaufmann |
Steueroptimierung im Bereich der Säule 3a
Sehr geehrte Damen und Herren
Früher hatte der Kanton Basel-Landschaft eine sehr restriktive Praxis im Umgang mit mehreren Säule 3a-Konten der gleichen Person bezüglich Besteuerung. Die heutige Praxis und Rechtslage war unklar da die aktuellste Weisung der Steuerverwaltung zu diesem Thema aus dem Jahr 1995 stammte. Dies hat uns dazu veranlasst, die Rechtslage beim Kanton abzuklären, um Klarheit zu erhalten.
Auch der Kanton Basel-Landschaft lässt heutzutage wie die meisten Kantone (auch Basel-Stadt) bis zu drei separate Säule 3a-Konten zu (bei noch mehr Konten wird von der Steuerverwaltung allenfalls geprüft, ob nicht eine Steuerumgehung vorliegt) und zählt sie bei einem Bezug des Kapitals über mehrere Jahre nicht mehr zusammen. Einzig Bezüge, welche im selben Jahr stattfinden, werden zusammengerechnet. Diese Zusammenrechnung bezieht sich jedoch nicht nur auf die Säule 3a-Konten, sondern auch auf die Bezüge der beruflichen Vorsorge (2. Säule).
Im Kanton Basel-Landschaft präsentiert sich daher die Lage für Arbeitnehmer folgendermassen: Sofern nicht gleichzeitig Bezüge aus der beruflichen Vorsorge erfolgen sollen, gibt es mit den aktuellen Steuertarifen kaum Optimierungspotenzial, da für Bezüge bis zirka CHF 430’000 pro Jahr ohnehin der Minimalsteuersatz von 2% angewendet wird. Für Selbstständigerwerbende ohne berufliche Vorsorge und entsprechend höherer Säule 3a können sich hier aber durchaus Optimierungsmöglichkeiten ergeben, ebenso wenn gleichzeitig ein Kapitalbezug aus der Pensionskasse geplant ist.
Im Kanton Basel-Stadt sieht es ein wenig anders aus: Da Basel-Stadt nicht wie sein Nachbarkanton bis zu einer bestimmten Grenze einen Minimalsteuersatz anwendet, beginnt die Steuerprogression schon viel früher. Somit ergeben sich hier schon ab geringeren Bezügen aus der Säule 3a Optimierungsmöglichkeiten mit einem gestaffelten Bezug des Kapitals.
In beiden Kantonen werden die Ehepartner separat im Bezug auf die Kapitalauszahlungen besteuert, und es findet keine Zusammenrechnung der Bezüge für die Festsetzung des Steuersatzes der Ehepartner statt (wie dies der Bund und zum Beispiel der Kanton Schwyz praktizieren).
Im Vergleich der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt lässt sich feststellen, dass für eine Einzelperson bis zu einem jährlichen Bezug von zirka CHF 750’000 die Steuerbelastung im Kanton Basel-Landschaft tiefer ist. Aufgrund der bei CHF 430’000 einsetzenden, starken Progression ändert sich dies aber bei Bezügen über CHF 750’000.
Sollten Sie noch Fragen zur Optimierung Ihrer Kapitalauszahlungen bezüglich 2. und 3. Säule haben, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.