artax
N E W S L E T T E R

 


Autoren:

Auflage: 19’000
(elektronisch versendet)
  lic.rer.pol. Urs Fischer
Treuhänder / MWST-Spezialist STS
Zugelassener Revisor RAB
  lic.iur. Bigna Gadola
Juristin
Zugelassene Revisorin RAB

 

Sind Ihre Rechnungen MWST-konform?

Sehr geehrte Damen und Herren

You can find the English version of this newsletter here.

Bei der Buchführung für unsere Kunden fällt uns immer wieder auf, dass Rechnungen geschrieben werden, die bezüglich der MWST-Konformität gewisse Mängel aufweisen. Noch viel häufiger finden wir nicht konforme Lieferantenrechnungen, die ungeprüft bezahlt werden. Der Vorsteuerabzug geht so oft verloren.

Nachfolgend möchten wir Ihnen gerne darlegen, welche Elemente eine Rechnung aufweisen muss, damit der Leistungsempfänger, sofern er dazu berechtigt ist, den Vorsteuerabzug geltend machen kann:

  • Name und Adresse des Leistungserbringers
    (in der Regel Angaben gemäss Handelsregistereintrag)
  • UID-Nummer des Leistungserbringers, z.B. CHE-123.456.789 MWST
    (Die alte MWST-Register-Nummer ist seit dem 1. Januar 2014 nicht mehr gültig.)
  • Name und Adresse des Leistungsempfängers
    (in der Regel Angaben gemäss Handelsregistereintrag)
  • Datum oder Zeitraum der Leistungserbringung, wenn diese nicht mit dem Rechnungsdatum übereinstimmen
  • Beschreibung von Art, Gegenstand und Umfang der Leistung
  • Rechnungsbetrag
  • Anwendbarer MWST-Satz (derzeit gültig: Normalsatz 8%, Sondersatz für Beherbergungen 3.8% oder reduzierter Satz 2.5%) und den geschuldeten Steuerbetrag.
    Versteht sich der Rechnungsbetrag inklusive der MWST, genügt die Angabe z.B. „inkl. 8% MWST", der geschuldete Steuerbetrag muss nicht separat ausgewiesen werden.
    Achtung: die Angabe „inkl. MWST“ ohne Angabe des MWST-Satzes genügt nicht.

Handelt es sich bei den Rechnungen um automatisierte Belege wie Kassenzettel von Supermärkten bis max. CHF 400, muss der Leistungsempfänger nicht angegeben werden.

Sie als Unternehmer sind verpflichtet, Ihren Kunden solche MWST-konformen Rechnungen auszustellen. Noch viel wichtiger ist aber, dass Sie alle erhaltenen Rechnungen auf MWST-Konformität prüfen und nicht konforme Rechnungen vor der Bezahlung zurückweisen und korrigieren lassen. Letztlich sind nämlich Sie verantwortlich, dass jeder geltend gemachte Vorsteuerabzug mit einer korrekten Rechnung belegt ist.

Die MWST ist ein äusserst komplexes Gebiet, das dieser Newsletter nur an der Oberfläche streifen kann. Besonders bei Geschäften ins oder aus dem Ausland sind weitere Regeln zu beachten. Haben Sie weitere Fragen oder Unsicherheiten bezüglich MWST, dann helfen Ihnen die Spezialisten der artax gerne weiter.