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N E W S L E T T E R
Sehr geehrte Damen und Herren
Anfang Juni hat der Nationalrat, wie der Ständerat zuvor, die Gesetzesrevision bezüglich der Limiten für die ordentliche Revision verabschiedet. Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten ist noch offen, wobei das Parlament beim Bundesrat ein baldiges Inkrafttreten beantragt hat.
Die bisher geltenden Schwellenwerte für die ordentliche Revision liegen bei 10 Millionen Franken Bilanzsumme, 20 Millionen Umsatz oder 50 Vollzeit-Stellen. Sofern in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt sind, untersteht das Unternehmen der ordentlichen Revision.
Nach der Gesetzesänderung werden die Schwellenwerte erhöht. Es müssen nur noch Unternehmen ordentlich revidiert werden, welche in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen: Eine Bilanzsumme von mindestens 20 Millionen Franken, einen Umsatz von mindestens 40 Millionen Franken und 250 oder mehr Vollzeit-Stellen.
Aufgrund der neuen Grenzwerte werden mehrere tausende Unternehmen nicht mehr der ordentlichen, sondern nur noch der eingeschränkten Revision unterstehen. Diese kann aufgrund der vereinfachten Anforderungen wesentlich kostengünstiger durchgeführt werden, bietet jedoch immer noch eine für KMU angemessene Sicherheit der Prüfungsaussage und wird in aller Regel auch von den Banken für Kreditentscheide akzeptiert.
Die wichtigsten Unterschiede zwischen der ordentlichen und der eingeschränkten Revision haben wir für Sie kurz zusammengefasst:
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Eingeschränkte Revision |
Ordentliche Revision |
Wer darf die Revision vornehmen |
Von der RAB zugelassene Revisorin |
Von der RAB zugelassene Revisionsexpertin |
Prüfung externer Informationen (z.B. Saldobestätigungen von Kunden und Lieferanten) |
Nein |
Ja |
Prüfung des internen Kontrollsystems |
Nein |
Ja |
Empfehlung über Annahme der Jahresrechnung an die Generalversammlung |
Nein |
Ja |
Die artax-Gruppe bietet über unsere spezialisierten Revisionsgesellschaften beide Arten von Revisionen an. Die eingeschränkte Revision wird durch die BM Swiss Audit AG (zugelassen als Revisorin, Registernummer 500228) durchgeführt und die ordentliche Revision durch die BM Expert Audit AG (zugelassen als Revisionsexpertin, Registernummer 503981).
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Spezialisten und besuchen Sie unsere Homepage.