artax
N E W S L E T T E R

 


Autoren:

Auflage: 20‘000
(elektronisch versendet)
  Dr. iur. Bernhard Madörin
Steuer- und Treuhandexperte
Zugelassener Revisionsexperte RAB 
Zugelassener Versicherungsvermittler FINMA
  Thorsten Schmidt

Rechtsreferendar
Dipl.-Betriebswirt (BA)

 

Lohnabzugsverfahren – artax nimmt Stellung

Sehr geehrte Damen und Herren

In unserem Newsletter vom 25. März 2014, informierten wir Sie über tiefgreifende Änderungen im schweizerischen Steuerrecht. Damals erläuterten wir die geplanten Änderungen im Bereich der Quellensteuer und nahmen im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens dazu Stellung.

Die Schweiz vertraut ihren Bürgern
Ein zentrales Element im schweizerischen Recht soll nun jedoch, zumindest im Kanton Basel-Stadt nicht länger Geltung haben:

„Die Schweiz gehört zu den wenigen Ländern, die die Steuern nicht grundsätzlich vom Lohn abziehen, sondern ihren Bürgern vertrauen und diesen die Bezahlung ihrer Steuern selber überlassen.

Stattdessen soll durch eine Teilrevision des Steuergesetzes die kantonale Steuer allen Arbeitnehmenden, die Wohn- und Arbeitsort im Kanton Basel-Stadt haben, unmittelbar vom Lohn abgezogen werden (Lohnabzugsverfahren). Die Arbeitnehmenden sollen sich gegen diesen Lohnabzug entscheiden können. Als Voreinstellung werden jedoch nicht nur alle Arbeitgeber verpflichtend, sondern auch Steuerpflichtigen „freiwillig“ einbezogen werden.

Geplante Neuregelung ist bevormundend, intransparent und unvollständig
Diese offensichtliche Bevormundung aller Arbeitnehmenden weist jedoch weitere konzeptionelle Fehler auf. Aus unserer täglichen Arbeit kennen wir sowohl die Bedürfnisse von Arbeitnehmern als auch die Bedenken, die Arbeitgebende aufgrund der Neuregelung haben. Die vermeintlich nur für Arbeitgeber eingreifende Verpflichtung dürften auch die Gläubiger der Steuerpflichtigen zu spüren bekommen und insbesondere die Details der neuen Regulierung sind nicht absehbar.

artax nimmt Stellung
Wie üblich wurde der Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung gegeben und alle interessierten Kreise hatten bis am 16. September 2016 Zeit, dazu Stellung zu nehmen und ihre Gedanken einzubringen. Da wir unsere Aufgabe nicht nur darin sehen, unsere Kunden nach den bestehenden Gesetzen optimal zu beraten, sondern uns auch aktiv für die Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen einsetzen wollen, hat artax Fide Consult AG eine entsprechende Stellungnahme verfasst und beim Finanzdepartement Basel-Stadt eingereicht. Die Vernehmlassungsdokumente und unsere Stellungnahme finden Sie hier:

Wir hoffen, dass unsere umfassenden Erfahrungen Beachtung finden und statt dem beabsichtigten Lohnabzugsverfahren eine praktikable Lösung gefunden wird.

Wir bleiben auf jeden Fall an diesem Thema dran und werden Sie hier auf dem Laufenden halten.

Herr Madörin lädt Sie als Stiftungsrat der Johann und Augustine Widmer zu einer musikalisch untermauerten Vernissage ein am 05.10.2016 in Hörhausen. Die Einladung finden Sie hier.