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N E W S L E T T E R
Autor: Auflage: 20‘000 (elektronisch versendet) |
Dr. iur. Bernhard Madörin Steuer- u. Treuhandexperte Zugelassener Revisionsexperte RAB Zugelassener Versicherungsvermittler FINMA |
Notfallregelung
Sehr geehrte Damen und Herren
In diesem Newsletter möchten wir Ihnen eine kurze Übersicht geben, welche Massnahmen in einem Notfall vorsorglich zu treffen sind.
Medizinischer Notfall
Auch als Jurist taucht dieser Notfall zuerst auf, wenn es um unsere Gesundheit geht. Vorsorglich sollten die allgemeinen vorbeugenden Massnahmen getroffen werden. Beispielsweise gesunde und ausgewogene Ernährung, genügend Flüssigkeit zu sich nehmen, regelmässige Bewegung wie Gehen und Schwimmen, genügend Schlaf, Mässigung gegenüber Alkohol und Vermeidung von Tabak. Ebenso sehr sind ein zehnstündiger Arbeitstag mit anschliessendem zweistündigem Intensivtraining der Gesundheit nicht förderlich. Natürlich reagiert jeder Körper anders und muss individuell angegangen werden.
Auf die Reise gehören eine Reiseapotheke, der Versicherungsausweis und bei fernen Reisen genug Bargeld zur Grundausrüstung.
Vorsorgeauftrag
Als Absicherung gegen Handlungsunfähigkeit empfiehlt es sich, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Die Form richtet sich nach den Vorschriften des Testamentes. Der Inhalt legt fest, wer sich in diesem Fall um das Vermögen kümmern soll. Der Auftrag kann ausführlich sein oder kurz.
Hier ein Beispiel für eine Kurzversion:
Vorsorgeauftrag
Ich, Vorname Name, erkläre:
- Für den Fall meiner Urteilsunfähigkeit beauftrage ich in der Reihenfolge ihrer Aufzählung folgende Personen mit meiner Personen- und Vermögenssorge und der damit zusammenhängenden Vertretung im Rechtsverkehr:
a. Meine Ehefrau/meinen Ehemann Vorname Name
b. Im Falle ihrer/seiner Verhinderung meine Tochter/meinem Sohn Vorname Name - Der Vorsorgeauftrag und die damit zusammenhängende Vertretung im Rechtsverkehr gelten in jeder Beziehung umfassend.
<<Ort>>, den <<Datum>> Unterschrift Vorsorgeauftragsteller
Achtung: der Vorsorgeauftrag ist nur gültig, wenn er komplett eigenhändig geschrieben, datiert und unterschrieben ist.
Für weitere Informationen zum Vorsorgeauftrag verweisen wir auf unseren artax-Newsletter zu diesem Thema.
Verfügungen auf den Tod hin
Hier sollte man handeln in Kraft des vollen Bewusstseins. Bei verheirateten Paaren empfiehlt sich ein Ehe- und Erbvertrag. Ein Testament regelt Individuelles. Solche Dokumente sollten beim Erbschaftsamt deponiert werden. Auch hier verweisen wir auf den artax-Newsletter zu diesem Thema.
Im Falle einer Handlungsunfähigkeit
In vielen Familien oder Haushalten kümmert sich oft eine Person um die Finanzen. Damit hier die Handlungsfähigkeit erhalten bleibt, empfiehlt sich eine Liste mit allgemeinen Informationen über den Standort von Akten und Daten. Dazu gehören Bankdaten, Ansprechpartner von Banken und Versicherungen, etc. Auch sind Angaben sinnvoll, an wen man sich vertrauensvoll wenden kann und welchen Personen man mit Vorsicht begegnen sollte. Dieses Papier ist regelmässig zu revidieren und sollte alle paar Jahre mit dem Partner oder den Familienmitgliedern besprochen werden.
Vermögensaufstellung
Eine Vermögensübersicht und ein Versicherungsordner sind hilfreich für notwendige Handlungen. Für die handelnde Person und im Fall der Fälle für den Vertreter. Achtung: bei verheirateten Personen werden Bankkonti des Ehepartners blockiert bis zur Erbteilung. Eine Geldreserve für den Ehepartner sollte immer bereit stehen.
Schenkungen
Sind Sie in der Lage, über Vermögen zu verfügen, empfehlen sich Schenkungen zu Lebzeiten. Sie bereiten deutlich mehr Freude als Legate und Erbschaften.
Todesfall
Auch das sei erwähnt. Angaben über Wünsche und Orte und Wege der Abdankung sind ab einem gewissen Jahrgang sinnvoll zu formulieren.
Patientenverfügung und Organspenderausweis
Beim Hausarzt sollte eine Patientenverfügung deponiert werden. Eine solche Verfügung regelt die Wünsche für medizinische Handlungen in einem Notfall. Im Fall der Fälle: Die Wartelisten für Organspenden sind lang, und hier kann geholfen werden durch eine Organspendebereitschaft im Todesfall.