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N E W S L E T T E R
Sehr geehrte Damen und Herren
Nur um der Steuern willen Schulden zu machen, hat natürlich keinen Sinn. Mehr auszugeben als einzunehmen, um keine Vermögenssteuern zahlen zu müssen, ist nicht zu empfehlen. Wer trotzdem Schulden macht – meistens handelt es sich dabei um Konsumkredite – kann seine Schuldzinsen vom Einkommen abziehen. Ein Geschäft macht man in aller Regel trotzdem nicht. Die hohen Zinsen, teilweise bis 18%, müssen auch verdient werden. Sie führen dazu, dass ein Konsumgegenstand auf Kredit gekauft, 30–60% teurer zu stehen kommt als wenn man ihn sofort bezahlt. Auch wenn berücksichtigt wird, dass die Zinsen von der Einkommenssteuer abgezogen werden können, verbleibt immer noch ein Verteuerungsfaktor gegenüber dem Barkauf von 20–40%. Bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen muss ein Kreditvertrag vorliegen. Konsumleasingverträge sind für Privatpersonen steuerlich nicht absetzbar. Wer also ein Auto auf Abzahlung kauft, tut gut daran, dies nicht in Form eines Leasingvertrages zu machen, sondern hierfür einen Kreditvertrag bei einer Bank abzuschliessen.
Lohnt es sich, Schulden zu machen, wenn Vermögen vorhanden ist? Um diese Frage zu beantworten, folgendes Beispiel: Eine Person mit Fr. 100’000.– Vermögen nimmt ein Darlehen auf, um den Vermögensertrag zu steigern und die Schuldzinsen auf dem Darlehen abziehen zu können. Auch hier ist das Ergebnis, dass es sich nicht lohnt, rein um der Steuerersparnisse willen Vermögensverschiebungen zu tätigen. Die Erhöhung des Wertschriftenvermögens von Fr. 100’000.– auf Fr. 200’000.– führt zu einer Verdopplung des Vermögensertrages. Neben diesem Ertrag, der zu versteuern ist, kann nun der Schuldzins abgezogen werden. Ist der Schuldzins gleich hoch wie der erwirtschaftete Vermögensertrag, ist die steuerliche Folge null. Bleibt der Erfolg aus und wird weniger Ertrag erwirtschaftet als Schuldzins, wird draufgelegt. Ein kleiner Rabatt wird noch erstattet: Der Verlust kann vom Einkommen abgezogen werden. Wenn also 7% Schuldzins bezahlt werden müssen und nur 5% erwirtschaft wird, so kostet dies im Beispiel Fr. 2’000.– pro Jahr (bei Fr. 100’000.– Schuld). Wegen diesen Fr. 2’000.– sind rund Fr. 200.– bis 300.– weniger an Einkommenssteuern zu bezahlen. Ein Geschäft ist es allemal nicht. Damit ist auch gleich die häufig gestellte Frage beantwortet, ob man seine Hypothekarschulden zurückzahlen soll. In den meisten Fällen ist dies die beste Lösung, da man nicht soviel Zins erwirtschaftet wie die Bank.
Bringt der Kauf eines Grundeigentums steuerliche Vorteile? Mit einem Grundstückkauf tritt an die Stelle von beweglichem Vermögen und entsprechendem Ertrag Grundeigentum mit entsprechendem Ertrag und Schuldzinsen für die Hypothek. In einer ersten Phase führt dies zu einer steuerlichen Entlastung. Der steuerbare bewegliche Vermögensertrag ist in aller Regel höher als der Eigenmietwert unter Abzug des Liegenschaftsunterhaltes und der Schuldzinsen. Unter Berücksichtigung der Faktoren Immobilität, Teuerung, Zinsniveau, Grundstückgewinnsteuer etc. kann dies zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Die steuerliche Komponente ist hier auch nur ein Teil. Grundeigentum sollte deshalb nie nur aus fiskalischen Motiven erworben werden.