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N E W S L E T T E R
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Gastbeitrag des Arbeitgeberverband Basel |
Arbeitsunfähigkeitszeugnisse in der Nordwestschweiz
Sehr geehrte Damen und Herren
Ärzte- und Arbeitgeberorganisationen der Kantone Aargau, Solothurn und der beiden Basel haben unter der Federführung des Arbeitgeberverbandes Basel im Juli 2009 neue Arztzeugnisse eingeführt. Diese ermöglichen eine präzisere Beurteilung der Arbeitsfähigkeit bei Krankheit und Unfall und fördern eine optimale Rekonvaleszenz sowie die Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess.
Mit den seit Juli 2009 eingeführten, aussagekräftigen Formularen und einer verstärkten Kommunikation zwischen Arzt, Arbeitgeber und Arbeitnehmer soll eine optimale Genesung der erkrankten oder verunfallten Arbeitnehmenden erreicht und die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag gefördert werden. Diese Massnahmen tragen zu einer Reduktion der Arbeitsausfälle und damit zu einer Senkung der Gesundheitskosten bei.
Es wird unterschieden zwischen dem einfachen und dem detaillierten Arbeitsunfähigkeitszeugnis:
Das einfache Arbeitsunfähigkeitszeugnis erlaubt im Falle einer Teilarbeitsunfähigkeit Angaben zur zumutbaren Arbeitsintensität und zur zumutbaren Anwesenheit im Betrieb.
Mit dem detaillierten Arbeitsunfähigkeitszeugnis kann der Arzt auf Wunsch des Arbeitgebers die zukünftige Arbeitsfähigkeit präzisieren. Das Zeugnis basiert auf der Arbeitsplatzbeschreibung, welche der Arbeitgeber dem behandelnden Arzt auf Wunsch ausstellt. Diese enthält Angaben über Tätigkeiten des Mitarbeitenden, beispielsweise ob er sitzend oder stehend arbeitet, wie viel Gewicht er heben muss oder ob er Geruch, Wärme oder Lärm ausgesetzt ist. Auf diese Weise kann der Arzt die nachteiligen Auswirkungen auf den Genesungsprozess einschätzen und die Teilarbeitsfähigkeit präzise beschreiben.
Beurteilt werden auch das Arbeitsklima, die Arbeitszeit und der Grad der Verantwortung. So kann der Arzt zusätzlich die psychische Belastung abwägen, was beispielsweise bei einem Burnout oder eine psychischen Erkrankungen ausschlaggebend ist.
Aus Datenschutzgründen setzt die Erstellung eines detaillierten Arbeitsunfähigkeits-zeugnisses das Einverständnis der Arbeitnehmenden voraus. Die Kosten für dieses Zeugnis trägt der Arbeitgeber.
Seit der Lancierung der neuen Arbeitsunfähigkeitszeugnisse setzen sich die beteiligten Organisationen für eine flächendeckende Verbreitung der neuen Formulare ein. Folgende Ärzte- und Arbeitgeberorganisationen haben die Dokumente erarbeitet: Aargauischer Ärzteverband, Ärztegesellschaft Baselland, Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte des Kantons Solothurn, Medizinische Gesellschaft Basel, Aargauische Industrie- und Handelskammer, Arbeitgeberverband Basel und Solothurner Handelskammer.
Weitere Informationen zu den Arbeitsunfähigkeitszeugnissen in der Nordwestschweiz sowie die entsprechenden Dokumente finden Sie direkt auf http://arbeitgeberbasel.ch/index.php?id=107.
