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N E W S L E T T E R
Autor: Auflage: 17’000 |
Dr. iur. Bernhard Madörin Steuer- u. Treuhandexperte Zugelassener Revisionsexperte RAB Zugelassener Versicherungsvermittler FINMA |
Die neue Rechnungslegung per 1. Januar 2013
Sehr geehrte Damen und Herren
Ein Thema, mit dem sich jeder KMU-Unternehmer zwingend auseinander setzen muss, will er nicht in eine Steuerfalle tappen. Mit der Revision des Rechnungslegungsrechts wird das Unternehmensrecht umfassend modernisiert und den wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasst. Seit Anfang 2001 sind zahlreiche parlamentarische Vorstösse eingereicht worden, die insbesondere den Bundesrat dazu auffordern, das schweizerische Recht im Bereich «Corporate Governance» zu verbessern. Das Bundesamt für Justiz holte in der Folge verschiedene Expertenberichte ein. Im Dezember 2005 eröffnete der Bundesrat dann die Vernehmlassung zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts. Rund zwei Jahre später nahm der Bundesrat Kenntnis von den Vernehmlassungsergebnissen und beauftragte das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement, eine Botschaft auszuarbeiten. Am 21. Dezember 2007 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Aktien und Rechnungslegungsrechts.
Das neue Rechnungslegungsrecht (vollständig überarbeiteter 32. Titel des Obligationenrechts), welches das Parlament in der Schlussabstimmung vom 23. Dezember 2011 verabschiedet hat, soll nun auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt werden. In einer neuen Verordnung hat der Bundesrat die anerkannten Standards zur Rechnungslegung zu bezeichnen. Diese Verordnung muss zusammen mit dem neuen Rechnungslegungsrecht in Kraft gesetzt werden.
Der Entwurf des Bundesrats verfolgt bezüglich des neuen Rechnungslegungsrechts das Ziel, das sachlich veraltete Rechnungslegungsrecht umfassend zu revidieren:
Der Entwurf schafft eine einheitliche Ordnung für alle Rechtsformen des Privatrechts. Die Anforderungen werden nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens differenziert. Die Vorlage enthält allgemeine Vorschriften, die auf alle buchführungs- und rechnungslegungspflichtigen Rechtsträger Anwendung finden. Sie widerspiegeln den Status quo der Buchführung und Rechnungslegung eines gut geführten KMU.
Neu geregelt werden auch die Bestimmungen zur Rechnungslegung von Konzernen. Kleinkonzerne sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung befreit. Die Konzernrechnungslegung erfolgt zwingend nach den Vorgaben eines anerkannten Standards zur Rechnungslegung.
Als weiterführende Lektüre zu diesem Thema empfehle ich Ihnen mein Buch «Die neue Rechnungslegung», welches als 5. Band der A Prima Vista-Reihe im Stämpfli Verlag erschienen ist, zu bestellen unter www.buchstaempfli.com. Dort finden Sie auch Angaben zu den Bänden 1–6, alle auf dem Gebiete der Rechnungslegung.
(Artikel erschienen in „Geschäftsführer 03//2012)
Veranstaltungshinweis
Am Mittwoch, 30. Januar 2013 findet um 19.00h in Münchenstein der Unternehmer-Apéro der WIR Gruppe Nordwestschweiz statt. An der Veranstaltung unter dem Titel „Was Unternehmer wissen müssen, um der Steuerfalle zu entgehen“ referiert Dr. iur. Bernhard Madörin über das neue Rechnungslegungsrecht.
Weitere Informationen zu diesem Anlass finden Sie hier.
