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N E W S L E T T E R

 


Autoren:

Auflage: 17’000 Ex.
(elektronisch versendet)
  Dr. iur. Bernhard Madörin
Steuer- und Treuhandexperte
Zugelassener Revisionsexperte RAB
Zugelassener Versicherungsvermittler FINMA
  lic.rer.pol. Urs Fischer
Treuhänder / MWST-Spezialist STS
Zugelassener Revisor RAB

 

Der lange Arm der US-Steuerbehörden - Es kann jeden treffen

Sehr geehrte Damen und Herren

Haben Sie gewusst, dass US-Personen alle Konten, bei denen sie zeichnungsberechtigt sind, den amerikanischen Behörden melden müssen?

Wenn also Ihr Buchhaltungsmitarbeiter Amerikaner oder amerikanisch-schweizerischer Doppelbürger ist und über Verfügungs- oder Zeichnungsberechtigungen an Ihren Firmenkonten verfügt, muss er diese dem amerikanischen Staat inklusive Saldoangabe melden! Wird das Formular nicht eingereicht, drohen ihm steuer- sowie strafrechtliche Folgen.

Viele Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, wissen nicht, dass Sie dieses Formular neben der Steuererklärung ausfüllen müssen. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle kurz über einige Punkte informieren:

Welche Personen sind betroffen?
Als erfasste Personen gelten die US-Staatsbürger, Inhaber einer US-Greencard sowie in gewissen Fällen Personen, die in den letzten Jahren längere Zeit in den USA gelebt haben. Ein Wohnsitz ausserhalb der Vereinigten Staaten befreit somit die US-Staatsbürger nicht von der Deklarationspflicht.

Gemäss den General Instructions zum Formular TD F 90-22.1, wie das FBAR-Formular offiziell lautet, müssen alle US-Personen, die über ausländische Konten verfügen können oder zeichnungsberechtigt sind, diese Konten melden, sofern der Saldo aller darunterfallenden Konten während des Jahres den Betrag von USD 10’000.00 überschreitet. Da bei dieser Limite auch alle privaten Konten der Person mitzuzählen sind, dürfte sie sehr schnell erreicht sein.

Welche Konten fallen darunter?
Als ausländisches Konto gilt jedes Konto, das bei einem Finanzdienstleister ausserhalb der USA gehalten wird. Sachlich fallen darunter alle möglichen Arten von Konten (Bankkonten, Wertschriftendepots aber auch Lebensversicherungspolicen).

Bereits die Zeichnungsbefugnis mit einer anderen Person zusammen genügt, damit das Konto angegeben werden muss, es ist keine Einzelunterschriftsberechtigung erforderlich.

Fazit
Um die Situation zu vermeiden, dass ein amerikanischer Angestellter Ihre Konten melden muss, gibt es nur die Möglichkeit, dem entsprechenden Mitarbeiter keine Zeichnungsberechtigungen einzuräumen.

Sollten Sie sich von dieser Situation betroffen fühlen, können wir Ihnen gerne einen detaillierteren Überblick verschaffen und falls nötig den Kontakt zu unseren amerikanischen Steuerexperten vermitteln.