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N E W S L E T T E R

 


Autoren:

Auflage: 17’000
(elektronisch versendet)

  Michael Hasler
Treuhänder mit eidg. FA
Zugelassener Revisionsexperte RAB
  lic.rer.pol. Urs Fischer
Treuhänder / MWST-Spezialist STS
Zugelassener Revisor RAB

 

Scheinbar harmlose Neuerungen bei der Quellensteuer? Bis zu 60% mehr Steuern!

Sehr geehrte Damen und Herren

„Die vorliegende Verordnungsänderung hat technischen Charakter und greift der umfassenden Revision der Quellenbesteuerung nicht vor. Dazu bedarf es der Vereinheitlichung der Quellensteuertarife hinsichtlich Bezeichnung und Anwendung sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene. Damit soll das elektronische Lohnmeldewesen (ELM) ermöglicht werden.“

Was harmlos als Harmonisierung der Quellenbesteuerung und Basis für die effizientere Bearbeitung der Lohndaten angekündigt wird, hat vor allem für ausländische Arbeitskräfte, deren Familie im Ausland verbleibt (sogenannte internationale Wochenaufenthalter oder Quasi-Ansässige), massive steuerliche Auswirkungen ab 1.1.2014, vor allem in der Nordwestschweiz. Mit der neuen Berücksichtigung des ausländischen Einkommens für die Quellenbesteuerung findet bei dieser Personengruppe ein Wechsel vom bisherigen Tarif Verheiratet / Alleinverdiener zu Verheiratet / Doppelverdiener statt.

Damit wird stillschweigend ein Teil der Reform vorgezogen, die eigentlich erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden sollte und dazu dienen soll, auch die Konformität der Steuergesetzgebung mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU, zu gewährleisten.

Anhand der folgenden Berechnung zeigen sich die massiven steuerlichen Auswirkungen für internationale Wochenaufenthalter ab 1.1.2014 in Basel-Stadt:

Jahreslohn brutto

Steuern bisher

Steuern neu

Zunahme

100’000

10’670

17’045

60%

150’000

22’350

31’763

42%

200’000

37’360

47’820

28%

Unseres Erachtens ist diese unter dem Deckmantel einer technischen Anpassung durchgeführte faktische Steuererhöhung für diesen spezifischen Personenkreis absolut stossend, da internationale Wochenaufenthalter keine Möglichkeit haben, eine nachträgliche ordentliche Steuerdeklaration abzugeben und demzufolge anhand des tatsächlichen weltweiten Einkommens und Vermögens und der korrekten Zuordnung der Steuerfaktoren zu den jeweiligen Ländern besteuert zu werden.

Deshalb möchten wir mit diesem Newsletter für Transparenz sorgen, damit die Politik ihre Aufsichtsrolle über die Verwaltung wahrnehmen und die Entwicklung kritisch hinterfragen kann.

Um hier weitere unkontrollierte und unsinnige Entwicklungen zu verhindern, würden wir es sehr begrüssen, die Quellensteuer zu ihrem ursprünglichen Zweck als Vereinfachung und Steuersicherung für Situationen mit starkem Auslandbezug zurückzuführen. Dies könnte sehr einfach erreicht werden, indem die entsprechenden Steuergesetze um eine einzige Bestimmung ergänzt werden:

Die Quellensteuer ist eine Vereinfachung. Jeder Steuerpflichtige hat auf Antrag das Recht, eine Steuererklärung einzureichen und ordentlich besteuert zu werden“

Wir hoffen, dass die Politik diesen Gedanken aufnimmt und damit gerade in der Nordwestschweiz ihren Beitrag zum einem attraktiven internationalen Forschungs- und Industriestandort leistet.

Fazit: Jede Harmonisierung passt sich an das höhere Abgabenniveau an.

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