artax
N E W S L E T T E R
Autoren: Auflage: 17’000 (elektronisch versendet) |
lic. iur. Bigna Gadola Juristin Zugelassene Revisorin RAB |
Fabian Egger Zertifizierter Sachbearbeiter Rechnungswesen edupool |
UID-Nummer & weitere Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren
Vorweg möchten wir Sie gerne darauf hinweisen, dass Sie den aktuellen sowie die vorhergehenden Newsletter im Newsletter-Archiv auf unserer Homepage finden können.
In diesem Newsletter möchten wir Sie auf die Neuerungen im Bereich der Finanz- und Lohnbuchhaltung aufmerksam machen, welche der Jahreswechsel mit sich bringt.
Welche Änderungen gibt es im Bereich der Lohnbuchhaltung?
Im Bereich der Sozialversicherungen sind die Anpassungen für das Jahr 2014 relativ unspektakulär. Die einzige Mutation betrifft den Solidaritätsbeitrag. Bis zum 31. Dezember 2013 unterlagen die Löhne zwischen CHF 126'000 und CHF 315'000 dem Solidaritätsbeitrag von 0,5% - diese Höchstgrenze wurde per 1. Januar 2014 gestrichen, so dass auf sämtlichen Löhnen ab CHF 126'000 ein Solidaritätsbeitrag abzurechnen ist.
Wie sehen die Mutationen im Bereich der Finanzbuchhaltung aus?
Die Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) ist per 1. Januar 2014 obligatorisch. Das heisst, dass anstelle der sechsstelligen MWST-Register-Nummer, welche bis zum 31. Dezember 2013 gültig war, ab 2014 die UID-Nummer auf allen mehrwertsteuerkonformen Belegen, wie z.B. auf Rechnungen, verwendet werden muss.
Die UID hat das Format CHE-123.456.789. Für die neue MWST-Nummer ergänzt man die UID zusätzlich mit „MWST“: CHE-123.456.789 MWST.
Der MWST-Zusatz darf auch in italienischer (IVA) oder französischer Sprache (TVA) erfasst werden. Der englische Zusatz (VAT) ist nicht gestattet.
Das UID-Register ist öffentlich und kann unter https://www.uid.admin.ch/Search.aspx erreicht werden.
Falls Sie Fragen haben oder eine individuelle Beratung wünschen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Das Team der artax Fide Consult AG steht Ihnen gerne zur Verfügung.